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Kontrollziffer berechnenDie Bezeichnung von Triebfahrzeugen mit Kontrollziffer wurde im Internationalen Eisenbahnverband (UIC) zum 01. Januar 1968 eingeführt. Sie bestand aus einer siebenstelligen, computerlesbaren Fahrzeugnummer.

Bei der Deutschen Bundesbahn und später bei der Deutschen Bahn AG bestand bzw. besteht diese aus einer dreistelligen Baureihennummer, gefolgt von einer dreistelligen Ordnungsnummer, die durch ein Leerzeichen voneinander getrennt sind. Dieser Block wird durch einen Bindestrich abgesetzt mit einer Kontroll- oder Prüfziffer versehen. Diese Ziffer kann mit einem einfachen Algorithmus errechnet werden.

Ab dem 01. Januar 2007 wurde durch eine Änderung im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) ein eisenbahnbehördliches Fahrzeug­ein­stellungs­register in Deutschland eingeführt. Dazu wird eine eindeutige, 12-stellig Fahrzeugnummer mit Länderkürzel und Fahr­zeug­halter­kenn­zeichnung (VHK) verwendet; neben dieser sind weiterhin zusätzlich eigene Bezeichnungen erlaubt.

Am Beispiel der Ellok E94 279 ist die Fahrzeugbezeichnung chronologisch gut nachzuverfolgen. Die aktuelle Systematik der 12-stelligen Kodifizierung von Fahrzeugen ist nachfolgend erklärt:

E 94 279 (Gültig ab 22.12.1955) Indienststellung,
194 279-6 (Gültig ab 01.01.1968) Einführung des UIC-Standard,
194 579-9 (Gültig ab 28.12.1970) Umzeichnung nach Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h,
91 80 6194 579-9 D-DB (Gültig ab 01.01.2007) NVR – Nationales Fahrzeugregister.

Dieses ist wie folgt aufgebaut:


1. Ziffer: 9=Triebfahrzeug, selbstfahrend
  2. Ziffer: Triebfahrzeugtyp, z.B. 0=Tfz besonderer Bauart (z.B. Damploks, Akku-Tfz), 1=E-Lok mit v/max > 100 km/h, 2=Brennkraftlok mit v/max > 100 km/h, 3=Elektrotriebzüge für HGV, 4=Elektrotriebzüge nicht für HGV, 5=Brennkrafttriebwagen, 6=Beiwagen, 7=E-Lok v/max ≤ 100 km/h, 8=Brennkraftlok v/max ≤ 100 km/h, 9=Bahndienst-Tfz
    3.+4. Ziffer: Land, in dem das Triebfahrzeug registriert ist, z.B. 51=Polen, 54=Tschechische Republik, 80=Deuschland, 81=Österreich, 82=Luxemburg, 83=Italien, 84=Niederlande, 85=Schweiz, 86=Dänemark, 87=Frankreich, …
      5.-11. Ziffer, ehemalige Fahrzeugbezeichnung, deshalb hier eine differenziertere Betrachtung:
5.-8. Ziffer: 6194=Kennung Bauartbezeichnung, wobei die 5.te Ziffer des NVR (National Vehicle Register) eine Ausgleichsprüfziffer für Bahnen ist, die Prüfziffern verwenden. Sie ermöglicht es, sowohl für sechs- als auch für elfstellige Betriebsnummern die gleiche Prüfziffer zu verwenden. Für österreichische Triebfahrzeuge geht dies nicht, da diese bereits vor der Einführung der VNR-Nummer eine vierstellige Nummern für die Bezeichnung der Baureihe hatten; hier muss zur Berechnung immer die vollständige VNR-Nummer eingegeben werden. Ausnahme: Die Zahl Neun als 5. Ziffer darf nur für Dienstfahrzeuge verwendet werden. In Deutschland müsste für Dieseltriebwagen an dieser Stelle eine Neun stehen, ersatzweise wird hier die Null wie bei Elektrotriebwagen verwendet; Ausnahme hier: Neue Baureihen wie die 1440 und 1442 - hier steht an fünfter Stelle die 1. Dies hat die Konsequenz, dass die bisherige Prüfziffer bei sechsstelligen Betriebsnummern nicht mehr dieselbe wie vor der Umstellung sein kann.
Infolgedessen  m u s s  bei der Ermittlung der Kontrollziffer eines Dieseltriebwagens immer die 9-stellige Baureihennummer eingegeben werden!
        9.-11. Ziffer: 579=Ordnungsnummer oder laufende Nummer innerhalb derselben Triebfahrzeugbaureihe.
          12. Ziffer: –9=Kontrollziffer (Um die dreht es sich auf dieser Seite )
            Länderkennung: D=Deutschland
              Fahrzeughalter-Kennzeichung: DB=Deutsche Bahn AG
9 1 80 6194  579 –9  D –DB Am Triebfahrzeug steht das dann hoffentlich etwas lesbarer in etwa so: 91 80 6194 579-9 D–DB


 Die Kontrollziffer durch die Eingabe der Baureihe bzw. der NVR-Ziffer 1.-8. und der Ordnungsnummer   


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